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Wertermittlung für Immobilien und Grundstücke

Der Immobilienmarkt und die Wertermittlung

Die Erstellung von Wertermittlungsgutachten bzw. Verkehrswertermittlungen erfolgt für Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe- und Industrieimmobilien, sowie Grundstücke.


Der Bedarf für ein Wertermittlungsgutachten kann sich aus folgenden Situationen ergeben:

  • Immobilienkauf
  • Immobilienverkauf
  • Beleihung einer Immobilie
  • Erbauseinandersetzung
  • Vermögensübersicht
  • Scheidung
  • Besteuerung
  • Entnahme aus dem Firmenvermögen

Die Zielsetzung der Wertermittlung

Ein fachlich und sachlich richtiges, unparteiisches Wertermittlungsgutachten hat das Ziel, einen marktgerechten Preis für eine Immobilie zu ermitteln.

Für eine Wertermittlung bedient man sich mehrerer gesetzlich vorgeschriebener Verfahren und setzt seinen Sachverstand und seine Erfahrung mit ein.

Am Ende des Gutachtens steht dann ein realistischer Wert, den man am Markt tatsächlich für die Immobilie erzielen kann.

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