Wertermittlung für Immobilien und Grundstücke
Der Immobilienmarkt und die Wertermittlung
Die Erstellung von Wertermittlungsgutachten bzw. Verkehrswertermittlungen erfolgt für Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbe- und Industrieimmobilien, sowie Grundstücke.
Der Bedarf für ein Wertermittlungsgutachten kann sich aus folgenden Situationen ergeben:
- Immobilienkauf
- Immobilienverkauf
- Beleihung einer Immobilie
- Erbauseinandersetzung
- Vermögensübersicht
- Scheidung
- Besteuerung
- Entnahme aus dem Firmenvermögen
Die Zielsetzung der Wertermittlung
Ein fachlich und sachlich richtiges, unparteiisches Wertermittlungsgutachten hat das Ziel, einen marktgerechten Preis für eine Immobilie zu ermitteln.
Für eine Wertermittlung bedient man sich mehrerer gesetzlich vorgeschriebener Verfahren und setzt seinen Sachverstand und seine Erfahrung mit ein.
Am Ende des Gutachtens steht dann ein realistischer Wert, den man am Markt tatsächlich für die Immobilie erzielen kann.