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Ihr Bausachverständiger im Großraum Essen

Dipl.-Ing. Karsten Leupold deckt verborgene Mängel auf

Als Bausachverständiger in Essen lege ich fest, wann grundsätzlich Mängel in einem Gebäude vorliegen. Im Rahmen der Neubauüberwachung, z. B. eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses überprüfe ich als Bausachverständiger in Essen die normkonforme Erstellung.


Bauherr und Käufer eines Gebäudes haben einen Anspruch auf ein mangelfreies Werk. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 633) und in der Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) ausdrücklich niedergelegt.


Von einem "Mangel" spricht ein Bausachverständiger in Essen, wenn die ausgeführte Bauleistung (der Ist-Zustand) vom vertraglich vereinbarten Zustand (Soll-Zustand) abweicht. Grundsätzlich sind also die vertraglichen Vereinbarungen der wesentliche Maßstab für den mangelfreien "Soll-Zustand".


Herr Dipl.-Ing. Karsten Leupold bietet als Bausachverständiger seinen Kunden im Radius von Essen, Düsseldorf und Köln eine Neubauüberwachung der Wohn- oder Gewerbeimmobilien an.

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