Bausachverständiger Berlin
Ein Bausachverständiger Dipl.-Ing. Karsten Leupold in Berlin legt fest, wann liegen grundsätzlich Mängel in einem Gebäude vor. Im Rahmen der Neubauüberwachung und Abnahme bzw. Endabnahme, z. B. eines Ein- bzw. Zweifamilienhauses oder Eigentumswohnung überprüft ein Bausachverständiger in Berlin die normkonforme Erstellung.
Bauherr und Käufer eines Gebäudes haben einen Anspruch auf ein mangelfreies Werk. Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 633) und in der Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB) ausdrücklich niedergelegt. Ebenso sind die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
Von einem „Mangel“ spricht ein Bausachverständiger in Berlin, wenn die ausgeführte Bauleistung (der Ist-Zustand) vom vertraglich vereinbarten Zustand (Soll-Zustand) abweicht. Grundsätzlich sind also die vertraglichen Vereinbarungen der wesentliche Maßstab für den mangelfreien „Soll-Zustand“.
Nach Fertigstellung von Bauvorhaben bzw. Immobilien führt ein Bausachverständiger Dipl.-Ing. Karsten Leupold Abnahmen/Endabnahmen sowie Übergaben durch.
Die Bauabnahme/Abnahme hat weitreichende rechtliche Folgen. Mit der Abnahme beginnt beispielsweise die Verjährung von Gewährleistungsansprüche zu laufen. Wichtig ist auch, dass mit der Abnahme der Werklohn des Unternehmers fällig wird. Die Abnahme bewirkt zudem, dass der Bauherr bzw. ein Bausachverständiger in Berlin beweisen muss, dass Mängel an dem Bauvorhaben vorhanden sind. Vor Abnahme ist hingegen der Unternehmer beweispflichtig dafür, dass seine Leistungen frei von Mängeln sind.
ier unterstützt ein Bausachverständiger in Berlin und Brandenburg seine Kunden, wenn eine Abnahme für ein Bauvorhaben in Berlin und Brandenburg durchgeführt wird. Als Bausachverständiger Dipl.-Ing. Karsten Leupold biete ich meinen Kunden im Radius von Berlin und Brandenburg eine Neubauüberwachung sowie nach Fertigstellung von Bauvorhaben sowie Wohn- oder Gewerbeimmobilien Abnahmen/Endabnahme bzw. Übergaben an.
Der Bausachverständiger Dipl.-Ing. Karsten Leupold in Berlin begutachtet des Weiteren Feuchtigkeitsschäden in Gebäuden sowie auch im Neubau als Neubaufeuchte. Bausachverständiger Dipl.-Ing. Karsten Leupold in Berlin hat in seinen Ortstermin im Rahmen der Neubauüberwachungen festgestellt, dass für neue Gebäude feuchte Materialien wie Mörtel, Putz und Beton verwendet werden. Des Weiteren regnet es außerdem in der Bauphase, wenn das Dach noch offen ist, werden Decken und Wände zusätzlich durchnässt. Es können sich in Neubauten unmittelbar nach der Fertigstellung rund 90 Liter Wasser pro Quadratmeter Wohnfläche befinden. Bausachverständiger Dipl.-Ing. Karsten Leupold in Berlin empfiehlt, dass diese Feuchtigkeit im ersten Jahr durch verstärktes Heizen und Lüften herausgeschafft werden muss, so genanntes Trockenwohnen.
Wer in einen Neubau zieht, muss im ersten Jahr mit höheren Energiekosten rechnen. Bausachverständiger Dipl.-Ing. Karsten Leupold in Berlin bietet seinen Kunden in Düsseldorf, Köln und Essen Feuchtigkeitsmessungen an Bauteilen an, um festzustellen in wieweit Feuchtigkeit möglicherweise von außen eindringt.